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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Jägerzentrum Allgäu GmbH (im Folgenden „Jagdschule“)
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Geschäftsverkehrs. Spätestens mit Entgegennahme unserer
Leistungen gelten diese Bedingungen in der aktuellen Fassung als vom Kunden anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. Unser Schweigen bedeutet grundsätzlich eine Ablehnung einer mündlichen Vereinbarung. Verbindliche Absprachen MÜSSEN in Schriftform
vorliegen und von BEIDEN Geschäftspartnern unterzeichnet sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt, auch bei
Vertragsabschluß mit Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, jeweils das deutsche Recht. Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
hierdurch aufgehoben.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen – wie Abbildungen, Zeichnungen und Texte sind nur annähernd maßgebend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen (im folgenden Unterlagen) behalten wir uns
die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten
zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind in Deutsch abgefasst und Kurse finden in deutscher Sprache statt.
3. Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer ist stets verpflichtet, den Anweisungen der Dozenten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen der Dozenten können zum
sofortigen Ausschluss aus dem Lehrgang führen.
(2) Die am Schießstand übergebene Munition ist nur zum dortigen Gebrauch bestimmt. Die Mitnahme nicht verbrauchter Munition ist ausdrücklich untersagt und
kann strafbar sein.
(3) Verstößt ein Teilnehmer gegen Sicherheitsanweisungen und gefährdet dadurch andere Teilnehmer, Ausbilder oder dritte Personen, wird dieser der zuständigen
Waffenbehörde gemeldet. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass im Falle fehlender Zuverlässigkeit oder mangelnder persönlicher Eignung auch nach bestandener Jägerprüfung
die Jagdscheinerteilung von der zuständigen Behörde versagt werden kann (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG). Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des
Teilnehmers werden von der Jagdschule nicht überprüft. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung selbst verantwortlich.
Auf den Prüfungsort, das genaue Prüfungsdatum und die Prüfung selbst, hat die Jagdschule keinen Einfluss.
(4) Eine ununterbrochene Anwesenheit des Teilnehmers während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Sofern der
Teilnehmer die Ausbildungsvorgaben nicht erfüllt, kann der zur Prüfung zwingend vorzulegende Ausbildungsnachweis von der Jagdschule nicht ausgestellt werden.
(5) Sollte ein Teilnehmer eine Prüfung nicht erfolgreich absolvieren, so kann er die Prüfung jederzeit nach vorheriger Terminabsprache mit der Jagdschule
wiederholen.
(6) Die Jagdschule bietet jedem Teilnehmer eine einmalige kostenfreie Nachschulung im nicht bestandenen Fach an. Diese erfolgt innerhalb 12 Kalendermonaten.
Ausgeschlossen hiervon ist die Schießausbildung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(7) Die Nachschulung beinhaltet keine Prüfungsgebühr. Diese ist vom Teilnehmer selbst an die entsprechende Behörde zu entrichten.
(8) Das Filmen und Fotografieren – insbesondere des Materials der Jagdschule – ist dem Teilnehmer während des Lehrgangs nicht gestattet.
4. Anmeldung / Rücktritt
Eine verbindliche Anmeldung zu einem Lehrgang / Kurs muss der Jagschule spätestens eine Woche vor Kursbeginn vorliegen. Geht die Anmeldung eines Teilnehmers
erst später ein, behält sich die Jagdschule das Recht vor, den Teilnehmer auf einen späteren Lehrgangstermin umzubuchen. Die Jagschule behält sich des Weiteren das
Recht vor, einen Lehrgang bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu stornieren, bzw. die bis dahin eingegangenen Anmeldungen auf einen späteren Lehrgang
umzubuchen. Der Teilnehmer wird über eine solche Umbuchung umgehend informiert und hat das Recht, der Teilnahme an dem neuen Termin binnen 10 Tagen ab
Erhalt der Mitteilung durch die Jagschule schriftlich zu widersprechen. In einem solchen Fall kann er selbst einen anderen späteren Termin wählen. Die Platzreservierung
erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Erst nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung samt Rechnung beim Teilnehmer kommt der
Ausbildungsvertrag zustande. Tritt ein Teilnehmer nach bereits erfolgter Anmeldebestätigung vom seiner Anmeldung zurück, erhebt die Jagdschule eine Stornierungsgebühr
in Höhe von 10% der Kursgebühr. Tritt ein Teilnehmer drei Tage oder später vor Kursbeginn von seiner Anmeldung zurück, erhebt die Jagdschule eine
Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr. Sofern ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen an der Teilnahme am Kurs verhindert sein sollte, kann er
den Kurs abbrechen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachholen oder eine Ersatzperson benennen, die an seiner statt den Kurs besucht. Die Verhinderung muss durch
ein ärztliches Attest bestätigt werden.
5. Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen
Alle Preise verstehen sich Brutto und gelten inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Als Währung gilt stets der Euro, außer es wurde explizit eine andere Währung
vermerkt. Rechnungsstellung erfolgt am Tage der Anmeldung. Es sei denn, es wurden Abschlagszahlungen oder Vorauskasse vereinbart. Ist der Rechnungsbetrag zum
Zeitpunkt des Kursbeginns nicht eingegangen, behält sich die Jagdschule das Recht vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Alle Rechnungen sind ohne Abzug
nach 14 Tagen zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere
Zahlungsfrist vereinbart. Bei Neukunden sowie Kunden, welche bereits einmal in Zahlungsverzug gerieten, behalten wir uns Leistungen gegen Vorauskasse vor. Bei
Überschreiten des Zahlungsziels tritt sofortiger Verzug ein. Wir behalten uns vor, ohne Vorwarnung Mahnbescheide zu erlassen. Es werden, unabhängig von den
Mahngebühren, Verzugszinsen berechnet. Diese errechnen sich nach §288 Abs.1 Satz1 BGB, zu 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz vom Rechnungsendbetrag,
unter Vorbehalt der Geltendmachung eines noch höheren Schadens.
Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, werden nach §288 Abs.1 Satz2 BGB, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz vom Rechnungsendbetrag, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines noch höheren Schadens, berechnet. Mahngebühren werden ab der 2. Mahnung mit
7 EUR pro Mahnung in Rechnung gestellt. Schriftliche Mahnungen sind eine freiwillige Leistung. Es steht uns daher frei, auch sofort nach Eintritt des Zahlungsverzugs
unsere Ansprüche über ein Mahngericht geltend zu machen. Ändern sich bestehende Grundlagen nach Vertragsabschluss, so sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Dem Besteller erwachsen aus solchen Geschäftsmaßnahmen keinerlei Ansprüche gegen uns. Wird die von uns geschuldete Lieferung und Leistung
durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen),
so sind wir berechtigt, anz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Kosten, die durch Behörden entstehen, sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Bei Lehrgangsausfall,
der durch die Jagdschule zu vertreten ist, werden bereits geleistete Zahlungen, zinsfrei zurückerstattet – anteilig oder vollständig.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb
nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus.
8. Haftung
Soweit gemäß Ziffer 7 unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen,
Verletzung von Nebenpflichten. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Jagdschule haftet nicht für Schäden, die von Kursteilnehmern verursacht werden.
9. Vervielfältigung, Änderung und Weitergabe
Dem Kunden ist die Vervielfältigung und Änderung der ihm verkauften und/oder zur Nutzung überlassenen Unterlagen sowie die vorübergehende Überlassung oder
Erteilung von Unterlizenzen an Dritte untersagt.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger
Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist unser Geschäftssitz. Der Gerichtsstand ist Memmingen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Wirksamkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.
(AGB Jägerzentrum-Allgäu GmbH vom 10.06.2016)

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